Das Schadengutachten ist die Grundlage für eine korrekte Unfallschadenregulierung. Das Gutachten Ihres BVSK-Sachverständigen enthält alle regulierungsrelevanten Werte.
Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.