Neuigkeiten

von Carsten Heindorf

Nach unverschuldetem Unfall SV einschalten

Nach unverschuldetem Verkehrsunfall stets Kfz-Sachverständigen einschalten, denn das Sachverständigenhonorar zahlt der Unfallverursacher.

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von Carsten Heindorf

Willkürlichen Kürzungen

Das Schadengutachten ist die Grundlage für eine korrekte Unfallschadenregulierung. Das Gutachten Ihres BVSK-Sachverständigen enthält alle regulierungsrelevanten Werte.

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von Carsten Heindorf

Prima Klima statt dicker Luft

Vom richtigen Umgang mit der Auto-Klimaanlage, die GTÜ gibt Tipps zur optimalen Kühlung an sonnigen Tagen.

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von Carsten Heindorf

Gutachtenbeauftragung und Sachverständigenkosten

Nach einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.

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