Winterreifenpflicht
von Carsten Heindorf
Der Bundesrat hat die gesetzliche Winterreifen-Pflicht konkretisiert.
Die neue Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, bei welchem Wetter Auto- und Lastwagenfahrer Winterreifen brauchen - etwa bei Glatteis, Schneematsch, Schnee-, Eis- oder Reifglätte. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen; auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
Bisher war nur vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist durch "geeignete Bereifung".
Eine Präzisierung war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Höhere Bußgelder soll die Einhaltung der neuen Vorschriften garantieren. Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. Das Fahren ohne Winterreifen bei Winterwetter kostet künftig 40 statt wie bislang 20 Euro. Im Falle einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80 statt 40 Euro an. Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.