Schadengutachten
Haftpflicht-, Kasko- und Teilkaskoschäden sowie technische Gutachten bei Motor- und Getriebeschäden. Beweissicher dokumentiert für die Regulierung.
Mehr dazuNach einem Unfall entscheiden Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Wir erfassen den Schaden vollständig und nachvollziehbar – als Grundlage dafür, dass die Versicherung reguliert, was Ihnen zusteht.
Telefonisch Montag bis Freitag, 8:00 – 17:00 Uhr. Der E-Mail-Link öffnet Ihr Mailprogramm mit einer vorbereiteten Vorlage – diese Website selbst erhebt keine Daten.
Bei einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Sie darf Ihnen einen Gutachter vorschlagen, vorschreiben darf sie ihn nicht.
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Ein unabhängiger Sachverständiger stellt den Schaden neutral fest.
Vom Auffahrunfall über die Bewertung vor dem Verkauf bis zur Rekonstruktion eines strittigen Unfallhergangs – für Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorräder, Reisemobile und Oldtimer.
Haftpflicht-, Kasko- und Teilkaskoschäden sowie technische Gutachten bei Motor- und Getriebeschäden. Beweissicher dokumentiert für die Regulierung.
Mehr dazuErmittlung von Ein- und Verkaufswerten für Fahrzeuge aller Art – und eine zweite Meinung, bevor Sie einen Gebrauchtwagen kaufen.
Mehr dazuWertgutachten für Versicherung und Verkauf, Ermittlung von Markt- und Wiederherstellungswerten sowie Schadengutachten für Klassiker.
Mehr dazuWenn Darstellungen auseinandergehen: Rekonstruktion des Hergangs, Vermeidbarkeitsgutachten und Auswertung von Unfalldatenspeichern.
Mehr dazuZustand und Schaden festhalten, bevor Spuren verloren gehen – für Fahrzeuge aller Art und sonstige Objekte.
Mehr dazuRufen Sie an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten sinnvoll ist – und wenn nicht, auch das.
03943 553390Sie schildern kurz, was passiert ist. Wir klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist, was wir dafür benötigen und wann wir Ihr Fahrzeug sehen können.
In unserem Büro, in der Werkstatt, am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause. Unser Einsatzgebiet reicht rund 100 Kilometer um Wernigerode.
Sie bekommen ein vollständiges Gutachten mit allen Werten, die für die Regulierung nötig sind – auf Wunsch auch direkt für Ihren Rechtsanwalt.
Seit der Eintragung ins Handelsregister am 1. April 2001 begutachten und bewerten wir Fahrzeuge aller Art.
Aus zwei Mitarbeitern ist ein eingespieltes Büro geworden. Mit der Etablierung in der Region kamen Beweissicherung, Unfallrekonstruktion und technische Gutachten bei Aggregatschäden hinzu. Heute reicht unser Einsatzgebiet rund 100 Kilometer um Wernigerode.
Kfz-Meister, Geschäftsführer
Sachverständiger
Kfz-Meister
Sachverständiger
Kfz-Meister
Sachverständiger für Unfallaufnahme
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen in der Regel zum ersatzfähigen Schaden – sie werden also von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen.
Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, beauftragt üblicherweise Ihre eigene Versicherung den Gutachter, oder Sie tragen die Kosten selbst. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Sachverständigen vorschlagen – vorschreiben darf sie ihn nicht.
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Ein unabhängiger Sachverständiger vertritt weder Sie noch die Versicherung, sondern stellt den Schaden neutral fest.
Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze – je nach Rechtsprechung etwa 750 bis 1.000 Euro – erstattet die gegnerische Versicherung meist nur einen Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.
Bei modernen Fahrzeugen lässt sich der Schaden von außen allerdings kaum noch einschätzen: Was nach einer Delle aussieht, betrifft oft Sensoren, Träger oder Assistenzsysteme. Sprechen Sie den Schaden deshalb kurz mit uns durch, bevor Sie entscheiden.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert die Reparaturkosten – mehr nicht.
Ein Schadengutachten dokumentiert zusätzlich den Zustand vor dem Unfall, die merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, die voraussichtliche Reparaturdauer sowie den Nutzungsausfall. Es ist als Beweismittel gegenüber Versicherung und Gericht verwendbar – ein Kostenvoranschlag ist das nicht.
Hilfreich sind:
Fehlt etwas, ist das kein Hindernis – wir klären das im Termin.
Ja. Unser Einsatzgebiet reicht rund 100 Kilometer um Wernigerode – unter anderem Halberstadt, Quedlinburg, Blankenburg, Thale, Osterwieck, Ilsenburg, Goslar und der gesamte Landkreis Harz.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug in unserem Büro, in der Werkstatt, am Unfallort oder bei Ihnen zu Hause.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden.
Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt setzt Ansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Auslagenpauschale durch, die Versicherungen von sich aus oft nicht vollständig ausgleichen. Gutachten und anwaltliche Vertretung ergänzen sich – gern nennen wir Ihnen Kanzleien.
Ein Anruf genügt für die Einschätzung, ob und welches Gutachten Sie brauchen. Das kostet Sie nichts – und Sie wissen danach, woran Sie sind.