Unfallschadeninstandsetzung im qualifizierten Fachbetrieb
von Daniel Marquardt
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich die Beteiligten die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Für viele ist ein Kfz-Betrieb der erste Ansprechpartner.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wahl der richtigen Werkstatt, denn nicht jede erfüllt alle Anforderungen, die für eine moderne Instandsetzung nötig sind. Nur in qualifizierten Betrieben können jederzeit die fahrzeugspezifischen elektronischen Informationen und gegebenenfalls Garantie- und Kulanzmöglichkeiten des Herstellers abgefragt werden. Moderne Fahrzeuge werden aus hochfestem und ultrahochfestem Stahl produziert, die ebenfalls nur mit speziellen Werkzeugen in fachmännischen Werkstätten bearbeitet werden können.
Bei Fahrzeugen, die entweder geleast oder finanziert werden, kann es zu Vertragsschwierigkeiten kommen, wenn nicht der eigentliche Eigentümer, die Bank oder Leasinggesellschaft, über die Reparaturwerkstatt entscheidet.
Eine fachgerechte und Wert erhaltende Reparatur kann demnach nicht nur nach Ansicht des Bundesgerichtshof in einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Deshalb sollten sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, bei unklaren Haftungsfragen, Personenschäden oder bei Versuchen des regulierungspflichtigen Versicherers, den Unfallschaden in eigener Regie abzuwickeln immer einen Rechtsanwalt einschalten. Wir beraten sie gern.
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