Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700 € kann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Zuletzt aktualisiert am 28.11.2011 von Carsten Heindorf.

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