Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700 € kann die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Zuletzt aktualisiert am 28.11.2011 von Carsten Heindorf.