Qualität bei der Reparatur nach dem Unfall

von Carsten Heindorf

Die Diskussionen in den letzten Monaten verunsichern zunehmend Autofahrer, die nach einem Verkehrsunfall nicht mehr wissen, ob sie ihr Auto in einem fabrikatsgebundenen oder in einem fabrikatsungebundenen Betrieb instandsetzen lassen sollen.

Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nicht einfach zu verstehen. Aus Sicht des Kfz-Sachverständigen lassen sich jedoch folgende Punkte zusammenfassen:

1. Bei der Schadenfeststellung hat der Kfz-Sachverständige ausschließlich die Reparaturkosten Konkret auf die Sache Fahrzeug und dessen Instandsetzung bezogen, bedeutet dies die Summe aus: Arbeitslohn für den Zeitaufwand, den der Mechaniker/Karosseriebauer für die Reparatur (Demontage/Montage von Teilen bzw. Blechbearbeitung) benötigt Lackierlohn für den Zeitaufwand, den der Lackierer für Vorbereitung, Farbauftrag und Finish benötigt Stück-/Mengenpreis für benötigte Lacke und Lackierverbrauchsmaterialien  Preis für die Ersatzteile (Blinker, Motorhaube, ...) evtl. Aufschläge zu diesen Ersatzteilpreisen, da Preisangabe vom Hersteller unverbindlich prozentualer Aufschlag für Kleinmaterial (Klammer/Clips etc.) Lohn für den Zeitaufwand durch zusätzliche Arbeit wie Karosserie- oder Fahrwerksvermessung, Fahrzeug-/Teiletransport vom/zum Lackierer*Der jeweilige Zeitaufwand wird mit dem geltenden Stundenverrechnungsatz des Betriebes multipliziert.  Gleichzusetzen für Reparaturkosten wäre also der Endrechnungsbetrag, den die Werkstatt für die berechnete und erbrachte Leistung der Instandsetzung des Unfallschadens an Ihrem Fahrzeug fordern würde. Abzugrenzen hiervon sind die Kosten, die neben der Reparatur anfallen, bspw. Gebühren für Gutachten o. Rechtsvertretung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Standgebühren,  usw. zu kalkulieren, die bei Reparatur in einem fabrikatsgebundenen Betrieb üblicherweise anfallen würden.

2. Der geschädigte Autofahrer hat Anspruch darauf, dass bei Durchführung der Reparatur diese Kosten auch durch den Haftpflichtversicherer übernommen werden.

3. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug nicht instandsetzen, rechnet er also fiktiv ab, hat er ebenfalls Anspruch auf den Stundenverrechnungssatz Dieser Faktor ist ein Begriff aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich. Damit ein Betrieb entsprechend seiner Kostenstruktur wirtschaftlich ist und bleibt, wird diese Größe innerbetrieblich kalkuliert anhand von Personalstärke- und Einsatz sowie den damit verbundenen Lohn- und Lohnnebenkosten. Mit Prozentsätzen für Gemeinkosten, Unternehmerrisiken bzw. Gewinn beaufschlagt und in Relation auf 1h heruntergebrochen wird dieser Wert im Ergebnis als Bruttobetrag in den Geschäftsräumlichkeiten für den Kunden zugänglich (Aushang) offeriert. In vielen Reparaturbetrieben wird dieser Stundensatz noch in verschiedene Kategorien unterteilt. So differieren die Sätze für Mechanik - Karosserie- bzw. Elektrikarbeiten meist untereinander. Bsp.: Stundenverrechnungssatz Mechanik  79,-€        Stundenverrechnungssatz Karosserie 86,-€ Für eine Stunde Werkstattleistung (Inspektion) bezahlt der Kunde 79 Euro inkl. Umsatzsteuer, wobei für eine Stunde Arbeit (Schwellerreparatur) 86 Euro inkl. USt berechnet werden.   eines fabrikatsgebundenen Betriebes, wenn das Fahrzeug noch nicht älter als drei Jahre ist. Ist das Fahrzeug älter verbleibt es auch hier bei dem Anspruch auf den Stundenverrechnungssatz Dieser Faktor ist ein Begriff aus dem betriebswirtschaftlichen Bereich. Damit ein Betrieb entsprechend seiner Kostenstruktur wirtschaftlich ist und bleibt, wird diese Größe innerbetrieblich kalkuliert anhand von Personalstärke- und Einsatz sowie den damit verbundenen Lohn- und Lohnnebenkosten. Mit Prozentsätzen für Gemeinkosten, Unternehmerrisiken bzw. Gewinn beaufschlagt und in Relation auf 1h heruntergebrochen wird dieser Wert im Ergebnis als Bruttobetrag in den Geschäftsräumlichkeiten für den Kunden zugänglich (Aushang) offeriert. In vielen Reparaturbetrieben wird dieser Stundensatz noch in verschiedene Kategorien unterteilt. So differieren die Sätze für Mechanik - Karosserie- bzw. Elektrikarbeiten meist untereinander. Bsp.: Stundenverrechnungssatz Mechanik  79,-€        Stundenverrechnungssatz Karosserie 86,-€ Für eine Stunde Werkstattleistung (Inspektion) bezahlt der Kunde 79 Euro inkl. Umsatzsteuer, wobei für eine Stunde Arbeit (Schwellerreparatur) 86 Euro inkl. USt berechnet werden.   der fabrikatsgebundenen Werkstatt es sei denn, der Versicherer könnte nachweisen, dass es eine kostengünstigere, qualitativ gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt gibt.

4. Auch in einem Kaskoschaden Im Kaskoschaden hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadensersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. ist der Kaskoversicherer nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer zu zwingen, in eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu gehen, allerdings kann es sein, dass in Fällen, in denen der Versicherungsnehmer mit einem Abzug von üblicherweise 15 % rechnen muss, falls er einen Versicherungsvertrag mit so genannter Werkstattbindung abgeschlossen hat und dennoch in eine fabrikatsgebundene Werkstatt geht.

5. Handelt es sich um ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, muss in jedem Fall mit dem Leasinggeber oder der Bank Kontakt aufgenommen werden, bevor die Reparatur in Auftrag gegeben wird. Insbesondere die herstellergebundenen Leasinggesellschaften und Banken bestehen in der Regel darauf, dass das Fahrzeug auch bei einem fabrikatsgebundenen Betrieb instandgesetzt wird.

6. Gibt es für das betroffene Fahrzeug noch eine Garantie des Herstellers (nicht zu verwechseln Sachmängelhaftung/ Gewährleistung) ist nicht ausgeschlossen, dass es bei Reparatur außerhalb der fabrikatsgebundenen Werkstätten zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen zu einem späteren Zeitpunkt kommen kann. Da die Situation hier noch relativ unklar ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, Rücksprache mit dem Garantiegeber zu nehmen.

7. Viele fabrikatsgebundene Betriebe lassen Karosserie- und Lackierarbeiten in qualifizierten freien Karosserie- und Lackierfachbetrieben durchführen. In diesen Fällen haftet jedoch gegenüber dem Kunden der fabrikatsgebundene Betrieb und nicht der als Subunternehmer tätige freie Betrieb.

8. Die immer komplexer werdende Fahrzeugtechnik, die Verwendung hochmoderner Stahlsorten, Elektronik und Verbundwerkstoffe stellen höhere Anforderungen – auch an die Karosserieinstandsetzung und die Lackierung. Der Bundesgerichtshof selbst stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der Qualität für derartige Arbeiten. Während fabrikatsgebundene Betriebe diesbezüglich auch durch den Hersteller unmittelbar oder mittelbar kontrolliert werden, bewerten sich freie Karosserie- und Lackierfachbetriebe zum Teil einer Kontrolle durch Verbände oder durch Prüforganisationen. Qualifizierte Betriebe investieren in Ausbildung und Ausstattung und können dies auch gegenüber dem Kunden problemlos belegen. Pauschale Aussagen dahingehend, dass die eine oder die andere Gruppe von Reparaturbetrieben qualifiziert oder unqualifiziert arbeiten, sind nicht seriös.

Im Einzelfall kann Ihnen aber der Kfz-Sachverständige helfen, die Qualität einer von Ihnen gewünschten Reparaturmöglichkeit zu prüfen.

In jedem Fall gilt, dass das Schadengutachten eines unabhängigen Kfz- Sachverständigen die beste Grundlage dafür ist, dass bei Reparaturdurchführung korrekt gearbeitet wird. In jedem Fall gilt auch, dass der Geschädigte immer Herr des Verfahrens ist und er sich nicht dem Wunsch des regulierungspflichtigen Versicherers unterwerfen muss.

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