Neuer Kraftstoff E 10
von Daniel Marquardt
Kraftstoffqualität und deren Spezifikation unterliegt der europäischen Richtlinie 98/70/EG
Kraftstoffqualität und deren Spezifikation unterliegt der europäischen Richtlinie 98/70/EG, die die Beimischung von Treibstoffkomponenten fordert, welche aus erneuerbaren Energien gewonnen werden und somit als „Biokraftstoff“ gelten.
Darunter fällt als ein Bestandteil, u. a. Bioethanol.
Durch diese unmittelbare Veränderungen der Kraftstoffzusammensetzung soll die „Reduzierung von umweltverschmutzenden Fahrzeugemissionen, darunter Primärschadstoffe wie unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid, Sekundärschadstoffe wie Ozon und giftige Emissionen wie Benzol und Partikelemissionen, insbesondere in städtischen Gebieten“ erreicht werden.
Der Bioethanolanteil im Ottokraftstoff betrug seit 2005 bis zu 5%.
2009 wurde der Biodieselanteil im DIESEL- Kraftstoff erhöht, nun ist der OTTO- Kraftstoff mit veränderter Rezeptur an den Tankstellen erhältlich. 10% Bioethanol sind jetzt enthalten, wenn man die Zapfpistole mit dem Aufdruck „Super E10“ zückt.
Warum auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wird, ist schnell beantwortet.
Es gibt schlicht Fahrzeuge, deren Ottomotoren nicht für die Verwendung mit „Biosprit“ konstruiert wurden. Eine Liste der Hersteller, deren Fahrzeuge für die Nutzung mit E10 als unbedenklich gelten finden sie hier am Ende des Beitrages. Zeitlich unbefristet sind die Kraftstoffanbieter verpflichtet, weiterhin bisherige Sorten anzubieten. Abzuwarten bleibt, wie sich die Preispolitik entwickelt, denn herkömmlicher „Super“ , im Moment noch günstiger als E10, könnte über kurz oder lang durch sogenannte „Premium“- Kraftstoffe oder SuperPlus verdrängt werden, die die Bestandsquote ebenso erfüllen.
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