47. Änderungsverordnung zur StVZO in Kraft (Hauptuntersuchung)

von Carsten Heindorf

Zum 1. Juli 2012 trat die 47. Änderungsverordnung zur StVZO in Kraft, mit der die amtliche Hauptuntersuchung (HU) reformiert wird. Die neuen Änderungen gelten für alle Überwachungsinstitutionen. Was ändert sich konkret?

Zum 1. Juli 2012 trat die 47. Änderungsverordnung zur StVZO in Kraft, mit der die amtliche Hauptuntersuchung (HU) reformiert wird. Die neuen Änderungen gelten für alle Überwachungsinstitutionen. Was ändert sich konkret?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

Wichtige Informationen für alle Autofahrer! Neuerungen bei der Hauptuntersuchung seit 1. Juli 2012. Die 47. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reformiert die Hauptuntersuchung – vor allem im Hinblick auf die Transparenz und Qualität für den Fahrzeughalter.

Aber Achtung: Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU. Deswegen unserTipp : Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben einem Verwarnungs- oder Bußgeld sogar ein 20 % höherer Preis für die Hauptuntersuchung. Die Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeugs darf maximal zwei Monate vor der Hauptuntersuchung erfolgen. Lassen Sie die Abgasuntersuchung zusammen mit der Hauptuntersuchung in der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen. Mängel z.B. an Leuchten und Scheinwerfern werden seit dem 01.07.2012 deutlich strenger eingestuft, als bisher. Deswegen empfehlen wir vor der Vorführung zur Hauptuntersuchung alle Leuchten und Scheinwerfer zu überprüfen und defekte Lampen austauschen zu lassen. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen.

Zukünftig werden im Rahmen der Hauptuntersuchung wieder das Warndreieck und der Verbandskasten kontrolliert. Neben dem Vorhandensein im Fahrzeug muss beim Verbandskasten auch das Verfallsdatum beachtet werden. Fehlt das Warndreieck oder der Verbandskasten bzw. ist dessen Gültigkeit abgelaufen wird dies als „Geringer Mangel“ auf dem Untersuchungsbericht vermerkt. Vor Beginn der Untersuchung ist seit dem 01.07.2012 eine kurze Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von mindesten 8 km/h vom Prüfingenieur durchzuführen, um Mängel an Fahrwerksteilen und an sicherheitsrelevanten elektronischen Systemen wie ABS oder ESP besser erkennen zu können. Der Mängelbericht wird transparenter, da alle Prüforganisationen zukünftig die gleichen Mängelbeschreibungen verwenden. Die auf den Berichten aufgeführten Mängel werden um genaue Ortsangaben ergänzt. Das erleichtert dem Autobesitzer den gezielten Reparaturauftrag an seine Werkstatt.

Es werden in Zukunft nur noch Mängel aufgeführt, wenn das betreffende Bauteil tatsächlich eine Beschädigung mit Funktionsbeeinträchtigung hat. Ansonsten liegt kein Mangel vor, sondern es wird im Untersuchungsbericht lediglich ein Hinweis für den Fahrzeughalter gegeben. So erfährt der Fahrer, worauf er in Zukunft zu achten hat und welche Bauteile er genauer beobachten muss. Ein Tipp noch zum Schluss: Auf unserer Homepage www.gtue.de finden Sie unsere praktischen HU-Checklisten und Ratgeber für Ihre Verkehrssicherheit. Diese erlauben es Ihnen, vor der Vorführung an den GTÜ-Prüfstellen selbst Ihr Fahrzeug durchzuchecken und den einen oder anderen Mangel zu beseitigen. Oder bringen Sie Ihr Fahrzeug gleich in die KFZ-Werkstatt, um dort die Hauptuntersuchung zusammen mit der Abgasuntersuchung durchführen und eventuell festgestellte Mängel direkt beseitigen zu lassen.

Für Ihre Fragen zur Hauptuntersuchung und Fahrzeugsicherheit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle GTÜ

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