Hauptuntersuchung 2012 - was ändert sich?

von Carsten Heindorf

Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert.*

Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.

Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert.* Werden Mängel am Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie dazu detaillierte Hinweise.
Auch neu: Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt.

Wegfall der Rückdatierung

Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.
P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Vekehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.

Probefahrt

Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Probefahrt. Der Sachverständige übernimmt die Probefahrt mit mindestens acht Stundenkilometern. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion – damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen. Die Sicherheit und korrekte Funktion der Assistenzsysteme, wie ABS, ESP oder Abstandsregler rückt künftig noch stärker in den Fokus bei der Hauptuntersuchung.
Hintergrund: Die meisten neu zugelassenen Fahrzeuge sind mit einer steigenden Zahl dieser elektronischen Helferlein ausgerüstet.

Exakte Mängelbeschreibung

Sie erhalten jetzt einen detaillierteren Prüfbericht Festgestellte Mängel werden in einem noch detaillierteren Prüfbericht festgehalten.
Ihr Vorteil: Sie erhalten im Prüfbericht genaue Hinweise über die festgestellten Mängel. Wird zum Beispiel ein Fehler an der Beleuchtung ermittelt, bekommen Sie schwarz auf weiß, dass z. B. der linke Scheinwerfer zu hoch eingestellt ist. Mit dieser Angabe können Sie den Fehler zielgenau bei Ihrer Werkstatt beheben lassen. Außerdem erhalten Sie bereits bei der Prüfung Hinweise über sich zukünftig abzeichnende Mängel. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld.

*je nach Bundesland

Die Plakette: Das Wichtigste zur Hauptuntersuchung im Überblick

  1. Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monatsbeheben zu lassen.
  2. Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. 
  3. Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat TÜV SÜD für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV SÜD Service-Center vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt. Aus Datenschutzgründen natürlich nur, wenn Sie auch Auftraggeber bzw. Fahrzeughalter zum Zeitpunkt der Untersuchung waren.
  4. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Hauptuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
  5. Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg. Nach wie vor gilt: Das Bußgeld oder die Punktevergabe hat nichts mit TÜV SÜD zu tun. Nicht fristgerecht vorgeführte Fahrzeuge, also Fahrzeuge, bei denen die Frist um mehr als 2 Monate überzogen ist, müssen allerdings ab 01. Juli 2012 einer intensiveren „Ergänzungsuntersuchung“ unterzogen werden. Dieser erweiterten Untersuchung ist ein 0,2 fach höheres Entgelt geschuldet. Eine Rückdatierung findet aber nicht mehr statt.

Quelle TÜV SÜD

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