Checkliste für Autofahrer
von Carsten Heindorf
Augen auf bei Abschluss des richtigen Versicherungsvertrages für Ihr Kfz.
Häufig wird eine Menge Zeit investiert in die Suche nach dem richtigen Auto - ganz gleich ob es neu oder gebraucht gekauft wird, geleast oder finanziert wird. Leider ist man bei dem Abschluss des Kfz-Versicherungsvertrages nicht immer so vorsichtig und so werden Fehler gemacht, die schlimmstenfalls viel Geld kosten können. Nachfolgende Checkliste soll Ihnen die Suche nach der richtigen Versicherung erleichtern. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an das Kfz-Sachverständigenbüro Carsten Heindorf GmbH wenden. Checkliste:
1. Was ist überhaupt versichert?
- Kann ich die Reparaturwerkstatt frei auswählen (kein Werkstattzwang)?
- Ist grobe Fahrlässigkeit versichert?
- Gibt es im Totalschadenfall Neuwagenersatz (6 Monate, 12 Monate, 18 Monate oder 24 Monate)?
- Werden weitere Leistungen erbracht (z. B. Wertminderung Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines Verkaufs nach fachgerechter Instandsetzung, einen geringeren Erlös erzielen wird, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen. oder Mietwagen)?
- Wie sind Radio und Navigationsgerät versichert (Anspruch auf Ersatz eines neuen Gerätes)?
- Welche Schadenfreiheitsregelungen existieren?
- Erreichbarkeit des Versicherers bei Rückfragen?
2. Preisvergleiche bezüglich der Höhe der Prämie sind schwierig – bitte vergleichen Sie nur Leistungen, die auch vergleichbar sind.
3. Viele Fahrzeuge sind finanziert oder geleast. Leasingvertragsbedingungen und Finanzierungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass das Fahrzeug in einem autorisierten Betrieb des Herstellers gewartet und im Unfallschaden nur dort repariert wird. Versicherungsverträge mit Werkstattbindung können also die Leasingverträge und Finanzierungsverträge gefährden.
4. Viele Fahrzeuge besitzen umfangreiche Garantieleistungen. Garantie und Kulanz können entfallen oder eingeschränkt werden, wenn das Fahrzeug im Unfallschaden nicht in einem autorisierten Betrieb des Herstellers entsprechend den Bedingungen des Garantiegebers gewartet bzw. repariert wird. Deshalb Vorsicht bei Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung.
Selbst wenn eine günstige Versicherung gesucht wird, sollte immer darauf geachtet werden, dass die Wahl der Werkstatt nicht vorgeschrieben ist.
Quelle: BVSK
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